EventCommandAnmelden
Wissen

IGVW SQ06 erklärt: Die Sicherheitsrichtlinie für Veranstaltungen

Wer sich mit Veranstaltungssicherheit beschäftigt, stößt fast zwangsläufig auf die IGVW SQ06 — aber anders als die MVStättVO ist sie kein Gesetz. Was steht drin, wer muss sie beachten, und wie verhält sie sich zu den gesetzlichen Vorgaben?

Was ist die IGVW SQ06?

Die IGVW SQ06 ist eine Richtlinie der Interessengemeinschaft der Veranstaltungswirtschaft (IGVW) — kein Gesetz, sondern eine branchenweit anerkannte Regel der Technik für Sicherheit bei Großveranstaltungen. Sie konkretisiert, was die MVStättVO an vielen Stellen offenlässt: Wie genau soll eine Veranstaltungsleitung agieren? Wer ist wofür zuständig, wenn die Verordnung nur „die Veranstaltungsleitung“ nennt, aber nicht die Details ihrer Befugnisse?

Warum eine Richtlinie ohne Gesetzeskraft trotzdem zählt

Auch ohne unmittelbare Rechtsverbindlichkeit hat die IGVW SQ06 in der Praxis großes Gewicht: Behörden, Gutachter und Gerichte ziehen sie als anerkannten Stand der Technik heran, wenn es um die Frage geht, ob ein Veranstalter „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ beachtet hat. Wer sich an die IGVW SQ06 hält, kann im Streitfall deutlich einfacher belegen, dass er sorgfältig gehandelt hat.

Zentrale Inhalte

  • §5 — Abbruch von Veranstaltungen: Definiert, wann und wie eine Veranstaltung abgebrochen werden muss, und dass diese Entscheidung der Veranstaltungsleitung obliegt. Details dazu im Artikel zum Abbruch-Entscheider.
  • §6.5 — Weisungsfreiheit: Legt fest, dass sicherheitsrelevante Funktionsträger (VL, VfV) in ihrer Funktion weisungsfrei handeln — niemand darf ihnen eine sicherheitsrelevante Entscheidung vorschreiben.
  • Anforderungen an Qualifikation und Bestellung von sicherheitsrelevanten Rollen.
  • Zusammenspiel der Rollen — wie Veranstaltungsleitung, technische Leitung, Ordnungsdienst und Sanitätsdienst im Ernstfall zusammenarbeiten sollen.

Verhältnis zur MVStättVO

Die MVStättVO ist Landesrecht und in vielen Bundesländern nahezu wortgleich übernommen — sie regelt die Pflichtrollen (§§38–43) für genehmigungspflichtige Versammlungsstätten. Die IGVW SQ06 füllt die Lücken: Sie erklärt, wie diese Rollen im operativen Alltag zusammenarbeiten sollen, unabhängig davon, ob die Veranstaltung überhaupt unter die MVStättVO fällt. Deshalb wird sie oft auch bei kleineren, nicht genehmigungspflichtigen Veranstaltungen freiwillig als Orientierung genutzt.

In der Praxis

Für die tägliche Arbeit bedeutet das: Wer sein Organigramm nach MVStättVO aufbaut, sollte die operativen Details (Weisungsfreiheit, Abbruchkriterien, Zusammenspiel der Rollen) an der IGVW SQ06 ausrichten. Beide Regelwerke ergänzen sich, statt sich zu widersprechen.

EventCommand hat MVStättVO und IGVW SQ06 bereits in die Rollenvorlagen eingearbeitet — Weisungsbefugnisse, Abbruch-Entscheider und Zuständigkeiten sind vordefiniert, du musst nicht bei null anfangen.

Kostenlos registrieren